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   BGH, 09.06.1959 - 1 StR 228/59   

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BGH, 09.06.1959 - 1 StR 228/59 (https://dejure.org/1959,1386)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1959 - 1 StR 228/59 (https://dejure.org/1959,1386)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1959 - 1 StR 228/59 (https://dejure.org/1959,1386)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.09.1906 - V 428/06

    Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O.

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - 1 StR 228/59
    Die Verurteilung wegen einfachen Bankrotts hat deswegen keinen Bestand, weil das Urteil für keinen der Punkte, in denen das Landgericht das Tatbestandsmerkmal der unordentlichen Buchführung findet, ergibt, daß die Übersicht über das Vermögen des Angeklagten noch im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (RGSt 39, 165) beeinträchtigt war.
  • RG, 22.02.1897 - 328/97

    Kann einem Gläubiger ohne sein Wissen und Einverständnis von dem im

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - 1 StR 228/59
    Freilich kann in solchem Verhalten ein ,,Beiseiteschaffen" im Sinne des Konkursstrafrechts gefunden werden; denn regelmäßig wird dadurch der Zugriff der Gläubiger verhindert oder doch erschwert (RGSt 29, 413, 414).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Das Urteil des Senats vom 9. Juni 1959 - 1 StR 228/59 (bei Herlan GA 1959, 340 ) - steht dieser Entscheidung nicht entgegen, weil jenem Fall ein anderer Sachverhalt zugrundelag.
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 305/74

    Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts, wegen Betruges, wegen einfachen

    Durch ein solches Verhalten mag zwar dieses Vermögen dem unmittelbaren Zugriff der Gläubiger entzogen worden sein; gleichwohl hätte der Angeklagte es nicht "beiseite geschafft", wenn er, wie die Revision behauptet, über Bargeld und Guthabenbeträge im wesentlichen zugunsten der Lieferanten und sonstigen Gläubiger verfügt und nur einen angemessenen Betrag für seinen eigenen Lebensunterhalt für sich zurückbehalten hätte (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 228/59 - und vom 13. Januar 1959 - 5 StR 476/58 -, beide bei Herlan GA 1959, 340).
  • BGH, 14.11.1967 - 1 StR 489/67

    Beiseiteschaffen eines Vermögensstücks - Begriff der Tatmehrheit - Verurteilung

    Ohne Rechtsfehler geht das Landgericht davon aus, daß die Errichtung des Girokontos Nr. ... auf den Namen der Tochter des Angeklagten den Tatbestand des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO deshalb nicht verwirklichte, weil der Angeklagte mit den hierauf eingezahlten Betragen Lohnansprüche und Forderungen sonstiger Gläubiger befriedigen wollte, nicht aber die in § 239 KO vorausgesetzte Absicht hatte, die Gesamtheit der Gläubiger zu benachteiligen (BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1959 - 1 StR 228/59 - in GA 1959, 340).
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